Es mangelt in Deutschland an bezahlbarem Wohnraum und erst recht an barrierefreien Wohnungen. Das ist besonders mit Blick auf die demografische Entwicklung in Deutschland durchaus kritisch zu hinterfragen. Dementsprechend sollen Hausbesitzer dazu angeregt werden, die Wohnung oder das Eigenheim nach den Standards der Barrierefreiheit zu sanieren. Eine Möglichkeit der finanziellen Unterstützung ist die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Die KfW fördert Personen unabhängig von ihrem Alter. Die Kreditsumme beim Kredit 159 beträgt maximal 50.000 Euro und die Laufzeit kann individuell gewählt werden. Der Kredit steht allen Personen frei, die eine barrierearme Wohnung im Erstbezug kaufen oder eine bestehende Wohnung barrierereduzierend umbauen wollen. Der Investitionszuschuss 455-B ergibt sich aus den gesamten Investitionskosten und beträgt im Höchstfall 6.250 Euro. Die technischen Mindestanforderungen gelten für beide Förderungsmöglichkeiten.
Unter dem Programmnamen „Altersgerecht Umbauen" können Sie einen zinsgünstigen Kredit (Programm 159) oder einen Investitionszuschuss (Programm 455-B) bei der KfW beantragen. Die Zu- oder Absage des Antrages steht in Abhängigkeit vom Geldkontingent der Kreditanstalt und den technischen Mindestvoraussetzungen. Die Voraussetzungen können Sie in der Checkliste der KfW im Förderbereich 5 - Maßnahmen an Sanitärräumen - nachlesen oder Sie schauen einmal in die folgende Tabelle.
Sanitärbereich |
Technische Mindestanforderung |
Raumgeometrie |
Badezimmer muss nach dem Umbau mindestens 1,80 m x 2,20 m groß sein |
Mittig vor den einzelnen Sanitärobjekten muss ein Freiraum von mindestens 0,90 m Breite x 1,20 m Tiefe vorhanden sein |
Späteres Nachrüsten von Sicherheitssystemen muss möglich sein |
Türen schlagen nach außen auf und können von außen entriegelt werden |
Duschplätze |
Bodengleich gestaltet |
Benötigen rutschfesten oder rutschhemmenden Bodenbelag |
Waschbecken |
Mindestens 0,48 m tief und der Wunsch-Höhe des Nutzers entsprechend |
Kniefreiraum zur Nutzung im Sitzen muss gegeben sein |
WCs |
In der Höhe flexibel oder an den Nutzer angepasst |
Badewannen |
Einstiegshöhe von maximal 0,50 m |
Badewannensystem mit seitlichem Türeinstieg |
Mit mobilen Liftsystemen unterfahrbar |
Nicht förderfähig |
Mobiliar und Bad-Accessoires |
KfW-Zuschuss 455-B
Der Investitionszuschuss der KfW errechnet sich aus den Investitionskosten. Einzelmaßnahmen der Barrierereduzierung mit Investitionskosten zwischen 2.000 und 50.000 Euro werden mit 10 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst. Der Zuschuss beträgt im Höchstfall 5.000 Euro. Die KfW fördert auch den Umbau zum „Standard Altersgerechtes Haus". In diesem Fall besteht die Chance auf eine 12,5-Prozent-Förderung der Investitionskosten und einen Zuschuss bis zu 6.250 Euro.
Die gesamten Umbaumaßnahmen müssen von einem Sachverständigen begleitet und dokumentiert werden. Der Antrag kann einfach online über das KfW-Zuschussportal gestellt werden und muss vor dem Start der Umbaumaßnahmen bei der KfW eingegangen und bearbeitet worden sein. Maßnahmen zur Barrierereduzierung können mehrfach beantragt werden, sofern es sich um ein anderes Gebäude oder um andere Umbaumaßnahmen im gleichen Gebäude handelt.
Ein Beispiel: Sie möchten Ihre Duschkabine in eine ebenerdige Dusche umbauen. Die Kosten für die Sanierung belaufen sich auf 3.000 Euro. Sie beantragen über das KFW-Zuschussportal rechtzeitig den Investitionszuschuss 455-B für Einzelmaßnahmen und erhalten (sofern Sie die technischen Mindestanforderungen eingehalten haben) nach erfolgreicher Bewilligung einen Zuschuss über 300 Euro.
KfW-Kredit 159
Einen Investitionszuschuss müssen Sie nicht zurückzahlen, die erhaltene Kreditsumme allerdings schon. Der Kredit „Altersgerecht Umbauen" (159) der KfW ist für die gesamte Wohnung oder das Eigenheim nutzbar und bezieht sich im fünften Förderbereich speziell auf Maßnahmen an Sanitärräumen. Die Kreditsumme beträgt im Höchstfall 50.000 Euro, eine Altersbegrenzung für den Kredit gibt es nicht. Dementsprechend kann jeder den Kredit beantragen, der einen bestehenden Wohnraum barrierearm umbauen bzw. einen barrierearm umgebauten Wohnraum als Ersterwerber kaufen möchte.
Der Kredit ist wahlweise ein Annuitätendarlehen oder ein endfälliges Darlehen und setzt sich aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil zusammen. Beim Annuitätendarlehen müssen feste monatliche Raten - ggf. nach einer tilgungsfreien Anlaufzeit - zurückgezahlt werden, beim endfälligen Darlehen wird die Kreditsumme am Ende der Laufzeit fällig. Zwischenzeitlich müssen Sie nur die Zinsen zahlen. Stand 21. Juli 2021 gilt das endfällige Darlehen für 4 bis 10 Jahre mit einem Zinssatz von 0,53 Prozent. Die Zinssätze für das Annuitätendarlehen variieren zwischen 0,04 und 0,49 Prozent.
KfW-Förderprogramm |
Förderungsmaßnamen |
Konditionen |
Maximale Fördersumme |
Altersgerecht Umbauen - Kredit 159 |
Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit in Wohnräumen |
Sollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins) zwischen 0,04 und 0,53 % |
50.000€ |
Innerhalb von 12 Monaten nach Zusage in einer Summe oder in Teilbeträgen abrufbar |
Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss 455-B |
Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung |
Förderung von Einzelmaßnahmen im Bereich der Barrierereduzierung |
5.000€ |
Zuschussbeitrag beträgt 10 % der förderfähigen Kosten (förderfähige Investitionssumme: 2.000 - 50.000 €) |
Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss 455-B |
Standard „Altersgerechtes Haus" |
Komplettsanierung Eigenheim in Hinblick auf Standard „Altersgerechtes Haus" |
6.250€ |
Zuschussbetrag beträgt 12,5 % der förderfähigen Kosten (förderfähige Investitionssumme: 2.000 - 50.000 €) |