Es gibt zwei große Förderprogramme der KfW, die für die Badsanierung in Frage kommen. Für welche der beiden Optionen sich Hausbesitzer entscheiden sollten, ist abhängig von der individuellen Situation vor Ort und der Art der Maßnahmen.
Zum einen gibt es den KfW-Kredit 159 „Altersgerecht umbauen”, zum anderen den KfW-Zuschuss 455-B „Barrierereduzierung”. Beim KfW-455-B gibt es die Variante Einzelmaßnahme und „Altersgerechtes Haus”. Hier die Förderungen in der Übersicht.
Zuschuss - bis zu 6.250 €
Der KfW-Zuschuss 455-B ist ein Investitionszuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Für eine Einzelmaßnahme zur Barrierereduzierung - beispielsweise eine neue bodengleiche Dusche - gibt es 10 Prozent der förderfähigen Kosten als Förderung vom Staat. Die Gesamtinvestition ist bei 50.000 Euro gedeckelt, sodass Sie maximal 5.000 Euro zurückbekommen.
Werden Maßnahmen kombiniert und damit der Standard „Altersgerechtes Haus” erfüllt, gibt es 12,5 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten von bis zu 50.000 Euro, also 6.250 Euro erstattet. Allerdings darf sich die Barrierereduzierung dann nicht nur auf das Bad konzentrieren, sondern muss auch andere Bereiche des Hauses beinhalten.
Die KfW formuliert es so: „In einem altersgerechten Haus oder einer altersgerechten Wohnung müssen Zugang, Wohn- und Schlafzimmer, Küche und Bad barrierereduziert sein und bestimmte Bedienelemente vorhanden sein”. Bei einer solchen Art Komplettsanierung, von der das Badezimmer ein Teil ist, gibt es die erwähnte 12,5-Prozent-Förderung.
Kredit - ab 0,04 % Zinsen, bis zu 50.000 €
Manchmal steht eine größere Badsanierung und damit eine größere Investition an, aber es ist gerade nicht genügend Kapital für die Umsetzung vorhanden. In diesem Fall können Hausbesitzer alternativ den zinsgünstigen KfW-Kredit 159 in Anspruch nehmen.
Dabei handelt es sich um einen klassischen Förderkredit mit einem effektivem Jahreszins zwischen (Stand: 21. Juli 2021) 0,04 und 0,53 Prozent - abhängig von der Art des Darlehens (Annuitätendarlehen oder endfälliges Darlehen), der Laufzeit und der tilgungsfreien Anlaufzeit. Unabhängig vom Alter gewährt die KfW ein Darlehen von bis zu 50.000 Euro für jeden, der Barrieren in der Wohnung reduzieren möchte. Wie bei den Zuschussvarianten gilt auch hier: Die Barrierereduzierung im Bad wird gefördert, es zählen aber auch andere Bereiche des Hauses dazu.
Beim KfW-Kredit 159 gibt es zwar keinen Tilgungszuschuss, wie ihn manche Hausbesitzer von anderen KfW-Krediten z. B. für die energetische Sanierung kennen, allerdings gewährt die KfW mindestens ein tilgungsfreies Anlaufjahr. Das heißt konkret: In den ersten ein bis fünf Jahren der Laufzeit zahlen Sie nur die Zinsen - danach gleich hohe monatliche Annuitäten (Zins und Tilgung) oder eben zum Schluss der Laufzeit die gesamte Kreditsumme zurück (endfälliges Darlehen).